Patientenverfügung

Patientenverfügung gemäss Art. 370. ff. ZGB

Weshalb brauche ich eine Patientenverfügung?

Da jeder ärztliche Eingriff grundsätzlich eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt, braucht es für eine medizinische Massnahme eine Einwilligung des Patienten. Eine urteilsunfähige Person kann ihre Einwilligung aber nicht mehr erteilen. Mit der Patientenverfügung können Sie im Voraus - also vor einem allfälligen Verlust der Urteilsfähigkeit  - über Ihre zukünftigen medizinischen Behandlungen entscheiden.

Sie können demnach durch Annahme einer künftigen Krankheitssituation mit der Patientenverfügung nicht nur festlegen, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen sondern auch solche, welche Sie ablehnen. Weiter können Sie auch eine Person bezeichnen, die mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt die medizinischen Massnahmen bespricht und in Ihrem Namen entscheidet.

Natürlich sind auch bei der Erstellung einer Patientenverfügung Abklärungen zu machen und Entscheidungen zu treffen, die wohl überlegt sein wollen. Ein Arzt kann sicherlich bei medizinischen Fragen helfen. Ich unterstütze Sie jedoch umfassender und Ihren massgeschneiderten Bedürfnissen entsprechend.

Ich begleite Sie dabei und unterstütze Sie ganzheitlich.

Zurück